Marktwert
Der Marktwert der Immobilie bzw. des Grundstücks ergibt sich hier aus den realisierten Kaufpreisen anderer Immobilien oder Grundstücken gleicher bzw. ähnlicher Art und Güte aus der Vergangenheit (indirekter Vergleich). Hierbei darf der Unterschied nicht mehr als 30 % betragen, sonst ist ein Vergleich nicht mehr möglich.
Vergleich
Idealerweise ist der direkte Vergleich durchführbar. Dieser wird dann möglich, wenn ein Objekt oder mehrere Objekte in der umliegenden Nachbarschaft als Vergleichsobjekt herangezogen werden können. Dieser Verkauf muss jedoch vor kurzer Zeit passiert sein.
Weitere Vorgehensweise
Zahlen über die realisierten Verkäufe liegen dem Gutachterausschuss einer Gemeinde vor.
Zu den Aufgaben eines Gutachterausschusses gehört u. a. die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung. Notare sind verpflichtet, Kopien der bei ihnen protokollierten Immobilienkaufverträge an den örtlichen Gutachterausschuss zu übersenden.
Der Immobilienbewerter nimmt diese Durchschnittswerte pro Quadratmeter und passt sie mit Zu- und Abschlägen an das jeweilige Objekt an, damit ein möglichst individueller Wert entsteht. Eine Modernisierung bringt zum Beispiel einen Zuschlag, eine sehr große Eigentümergemeinschaft einen Abschlag, weil dann die Abstimmungsprozesse schwierig sind.