Immobilienbewertung Rodgau | Develo Immobilien

Sie möchten erfahren, wie viel Ihre Immobilie in Rodgau und im Kreis Offenbach wirklich wert ist? Wir von der Develo Immobilien GmbH ermitteln professionell, fair und unabhängig den Marktwert Ihres Wohn- oder Gewerbeobjekts!
Wenn Sie Ihre Immobilie zu einem optimalen Preis verkaufen wollen, ist eine seriöse Wertermittlung der erste Schritt. Damit ist der Grundstein für einen erfolgreichen Verkauf gelegt.

Mit dem Familienunternehmen Develo Immobilien GmbH profitieren Sie von über 30 Jahren Erfahrung und Expertise in der Immobilienbewertung und im Verkauf von Immobilien im Rhein-Main-Gebiet und im Taunus.

Objektiv, unverbindlich und kostenfrei erstellen unsere qualifizierten Immobilienmakler eine fundierte Werteinschätzung Ihrer Wohn- oder Gewerbeimmobilie.

Die herausragenden Markt- und Ortskenntnis und hohen Fachkompetenz unserer Immobilienexperten ermöglicht die präzise Einschätzung des marktrealistischen Kaufpreises Ihrer Immobilie.
Kalkulation in einer Taschenrechner App auf einem Smartphone
Unser tiefgründiges Wissen um die Besonderheiten und aktuellen Entwicklungen des regionalen Marktes führt zu wesentlich genaueren und verlässlicheren Ergebnissen als bei einer reinen Online-Bewertung.

Gerne beraten wir Sie umfassend und nachhaltig zum Thema Wertermittlung in Rodgau. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!
Unser tiefgründiges Wissen um die Besonderheiten und aktuellen Entwicklungen des regionalen Marktes führt zu wesentlich genaueren und verlässlicheren Ergebnissen als bei einer reinen Online-Bewertung.

Gerne beraten wir Sie umfassend und nachhaltig zum Thema Wertermittlung in Rodgau. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!

Objektive Immobilienbewertung in Rodgau am Main

Hans Wagner Portrait
Für die objektive Wertermittlung Ihrer Immobilie wählen die Experten von Develo Immobilien aus verschiedenen Bewertungsverfahren das passende für Ihr Objekt. Denn nicht jede Immobilienbewertung folgt derselben Herangehensweise.

Mit dem Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren nutzen wir drei gesetzlich anerkannte und in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) geregelte Methoden, mit denen wir den Verkehrswert Ihrer Immobilie systematisch analysieren.

Vergleichswertverfahren

Bei dem Vergleichswertverfahren untersuchen wir aktuell erzielte Kaufpreise von vergleichbaren Immobilien in der Nähe. Verglichen werden hierbei Lage, Baujahr, Zustand und Ausstattung des Objektes. Diese Daten werden in der Regel vom Gutachterausschuss der Gemeinde erhoben und zur Verfügung gestellt. Zu diesen Durchschnittswerten (Euro pro Quadratmeter) kommen dann noch die sogenannten Zu- und Abschläge. Auf dieser Basis kann nun der individuelle Wert der Immobilie ermittelt werden.

Zuschläge gibt es für wertsteigernde Qualitäten eines Objekts, z.B. bei einer Modernisierung. Abschläge dagegen für wertmindernde Faktoren wie z.B. Sanierungsbedarf oder eine große Eigentümergemeinschaft. Das Vergleichswertverfahren ist nur dann sinnvoll, wenn Daten zu Kaufpreisen vergleichbarer Immobilien vorliegen. Bei z.B. der Alleinlage eines Objektes werden andere Verfahren genutzt.

Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren wird vor allem bei vermieteten oder verpachteten Immobilien angewendet: Dabei wird zunächst berechnet, wie hoch die Pacht- und Mieteinnahmen einer Immobilie sind (Gebäudeertragswert). Dazu kommt der Bodenwert, der sich aus Referenzwerten von anderen Grundstücksverkäufen berechnen lässt. Daraus wird der Marktwert (Verkehrswert) oder der langfristig erzielbare Beleihungswert abgeleitet.

Bei diesem Verfahren ist also nicht der Wert der Immobilie ausschlaggebend, sondern der erwartete Ertrag bezogen auf die Gesamtnutzungsdauer des Objekts.
Das Ertragswertverfahren wird vor allem bei vermieteten Wohn- und Gewerbeimmobilien, sowie gemischt genutzten Objekte angewendet.

Sachwertverfahren

Beim Sachwertverfahren wird der Preis Ihrer Immobilie aus der Summe des Bodensachwerts und Gebäudesachwerts berechnet. Zuerst wird der Bodenwert ermittelt. Dann wird auf der Basis von Regelherstellungskosten kalkuliert, was Sie für den Neubau Ihrer Immobilie aktuell bezahlen würden. Abzüglich der Alterswertminderung (bei älteren Objekten) ergibt sich daraus der Gebäudesachwert.

Die Regelherstellungskosten (gewöhnliche Kosten je Quadratmeter) werden vom Gesetzgeber je nach Bundesland genau festgelegt. Das Sachwertverfahren eignet sich vor allem für Immobilien, für die es wenig Vergleichswerte gibt, z.B. alleinstehende Häuser und denkmalgeschützte Immobilien.

Über diese Standardmethoden hinaus haben wir auf Basis unserer jahrzehntelangen Erfahrung in der Immobilienbewertung unser eigenes Bewertungsverfahren entwickelt. Dies bildet sehr gut das aktuelle Marktgeschehen im Kreis Offenbach ab und berücksichtigt gleichzeitig Ihre individuellen Bedürfnisse und Vorstellungen als Eigentümer. Auch fließen wichtige Faktoren wie z.B. Objektart, Lage und Nutzung in unsere einzigartige Bewertungsstrategie mit ein.

Den Kaufpreis einer Immobilie so exakt wie möglich einzuschätzen, ist die große Kunst der Objektwerteinschätzung. Nutzen Sie unsere Expertise auf diesem Gebiet – und vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch. Wir beraten Sie gern!

Ablauf unserer Wertermittlung von Immobilien in Rodgau

Unsere professionelle und umfassende Wertermittlung startet am Ort des Geschehens: Bei der persönlichen Begehung Ihres Objekts macht sich unser Experte zunächst ein detailliertes Bild.
Laptop neben einem Buch auf dem eine Lesebrille und ein Kugelschreiber liegen
Dabei werden alle relevanten Parameter wie Standort, baulicher Zustand, Ausstattung sowie Lage berücksichtigt und protokolliert. Denn das bildet die Basis einer qualifizierten und realistischen Wertermittlung.

Nun entscheidet der Makler darüber, welches Verfahren der Immobilienbewertung sich in diesem Fall am besten eignet und führt eine umfassende Analyse durch.

Abschließend erhalten Sie eine realistische und umfassende Marktwerteinschätzung. Mit dieser ausführlichen und für Sie kostenfreien Beratung sind Sie nun in der Lage, eine vernünftige Entscheidung über einen möglichen Verkauf Ihrer Wohn- oder Gewerbeimmobilie zu treffen.

Diese Faktoren müssen bei der Bewertung von Immobilien im Kreis Offenbach für eine nachhaltige und realistische Einschätzung berücksichtigt werden

Für die objektive und nachhaltige Immobilienbewertung sind wichtige Faktoren ausschlaggebend und müssen berücksichtigt werden. Nur so ist eine realistische Wertermittlung möglich.
Standort des Gebäudes
Hierbei werden die Lage, die Attraktivität und das Entwicklungspotenzial der Umgebung sowie die Infrastruktur (Schulen, Kitas, Einkauf- und Bildungsmöglichkeiten, kulturelles Angebot, Verkehrsanbindung) untersucht.
Zustand der Immobilie
Wohnfläche, Alter, Haustyp, Grundstück, Schnitt sowie die allgemeine Gebäudeausstattung sind hier auf dem Prüfstand. Auch die Frage nach einem potenziellen Renovierungs- oder Sanierungsbedarf wird geklärt. Zudem klären wir, inwieweit Zustand, Ausstattung und Stil der Immobilie den Vorstellungen und Bedürfnissen von Interessenten entsprechen.
Marktlage
Welche Verkaufspreise erzielen vergleichbare Objekte in Rodgau? Für die Marktpreiseinschätzung untersuchen wir die aktuellen Verkaufsergebnisse in der unmittelbaren Umgebung Ihrer Immobilie.

Wann benötigt man für die Immobilienbewertung einen Gutachter, wann einen Immobilienmakler?

In vielen Fällen reicht die Wertermittlung durch einen kompetenten Makler vollends aus. Bei gerichtlichen oder behördlichen Auseinandersetzungen muss jedoch ein zertifizierter Immobiliengutachter bestellt werden.
Andreas Wagner Portrait
Ein Gutachter ist immer dann zwingend notwendig, wenn Sie den Wert Ihrer Immobilie vor Gericht oder einer Behörde mit einem Verkehrswertgutachten beweisen müssen. Dies kann beispielsweise bei einer Scheidung, Erbstreitigkeiten oder Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt der Fall sein. Gerne vermitteln wir Ihnen in diesen Fällen einen kompetenten Sachverständigen für die Immobilienbewertung Ihres Objekts.
Was genau sind die Unterschiede zwischen einem Immobiliengutachter und einem Immobilienmakler?

Immobiliengutachter

Ein Immobiliengutachter bewertet kostenpflichtig Ihre Immobilie und erstellt mittels verschiedener Verfahren ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten. Dafür analysiert er die zu bewertende Immobilie genau und berücksichtigt dabei Mängel sowie wertsteigernde Faktoren.

Diese Immobilienbewertung ist von Gerichten und Behörden anerkannt und ist bei juristischen und behördlichen Streitigkeiten notwendig. Gerichtsfeste Gutachten werden von unabhängigen, öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliengutachtern erstellt, die von der IHK zertifiziert wurden.

Die Kosten für einen Immobiliengutachter sind nicht festgelegt, orientieren sich jedoch an der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Je nach Aufwand kann der Preis für ein Verkehrswertgutachten 500 Euro (Kurzgutachten) bis zu 1,5 Prozent des Immobilienwertes betragen.

Für den Verkauf der Immobilie ist ein Immobiliengutachter nicht zuständig.

Immobilienmakler

Ein Immobilienmakler vermittelt zwischen Eigentümer und Kaufinteressenten. Zuvor schätzt auch er anhand der gängigen Bewertungsverfahren den Wert Ihrer Immobilie ein.
Diese Wertermittlung ist die wichtigste Grundlage für den erfolgreichen Verkauf und für den Verkäufer an keine Verpflichtung gebunden: Die Wertermittlung durch einen Immobilienmakler ist unverbindlich und kostenfrei. Im Gegensatz zu dem Wertgutachten eines Immobiliengutachters wird sie jedoch nicht von Gerichten und Behörden anerkannt.

Erst im Falle eines erfolgreichen notariell beglaubigten Immobilienverkaufs wird eine Maklerprovision fällig.

Sie wollen für den Verkauf Ihres Objekts den realistischen Immobilienwert erfahren? Und es sind keine Rechtsstreitigkeiten involviert?

Dann ist die Expertise eines seriösen Immobilienmaklers für eine professionelle Immobilienbewertung völlig ausreichend. Im Gegensatz zum Gutachten durch einen vereidigten Immobiliensachverständigen ist diese kostenfrei.

Alternativ kann auch ein Immobiliengutachter für ein kostenpflichtiges Kurzgutachten beauftragt werden: Dies ist weniger umfangreich und detailliert als ein klassisches Verkehrswertgutachten und kann nicht für gerichtliche Zwecke verwendet werden.
Sie sind unsicher, welchen Experten Sie für die Immobilienbewertung benötigen? In der folgenden Übersicht können Sie nachlesen, wer für welches Gebiet der richtige Ansprechpartner ist.
Immobilienerbschaft mit Rechtsstreit?
Vereidigter Sachverständiger
Immobilienerbschaft ohne Rechtsstreit?
Immobilienmakler oder Kurzgutachten durch vereidigten Sachverständigen
Auseinandersetzung mit dem Finanzamt?
Vereidigter Sachverständiger
Scheidung mit Rechtsstreit?
Vereidigter Sachverständiger
Scheidung ohne Rechtsstreit?
Immobilienmakler oder Kurzgutachten durch vereidigten Sachverständigen
Baumängel, Mängeldokumentation?
Vereidigter Sachverständiger
Zwangsversteigerung?
Vereidigter Sachverständiger
Feststellung des Betriebsvermögens?
Vereidigter Sachverständiger
Versicherungsschäden?
Vereidigter Sachverständiger
Immobilienverkauf?
Immobilienmakler

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