Einverständnis des Verwalters
Eine Wohnung ist ein Teil des Gemeinschaftseigentums vom Mietshaus. Bevor Sie also verkaufen, müssen Sie in der Regel die Zustimmung des Verwalters einholen. Der neue Besitzer braucht jedoch keine Zustimmung, wenn er sein Objekt vermieten möchte.
Vermietete Wohnung
Ist Ihre Wohnung beim Verkauf vermietet, sind ein Nachweis über die Mieteinkünfte und eine Kopie des Mietvertrages notwendig. Wichtig zu beachten: Eine vermietete Immobilie erzielt in der Regel einen niedrigeren Verkaufspreis. Auch dauert der gesamte Prozess oft länger. Vermietete Immobilien können als Kapitalanlage verkauft werden, bestehende Mietverträge müssen dabei vom Käufer übernommen werden.
Fallen Steuern an?
Sind zwischen Kauf und Verkauf Ihrer Immobilie weniger als zehn Jahre vergangen oder haben Sie die Wohnung in den letzten drei Jahren nicht privat genutzt, wird häufig eine Spekulationssteuer fällig.
Haben Sie alle Unterlagen parat?
Zahlreiche Nachweise und Dokumente müssen für den Verkauf einer Wohnung zusammengestellt werden:
Energieausweis
Teilungserklärung
Grundbuchauszug
Protokolle von Eigentümerversammlungen
Nachweise Feuer- und Gebäudeversicherung
Baubeschreibung
Wohnflächenberechnung
Hausgeldabrechnung
Übersicht der Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen
Grundrisse und Pläne