Wohnungsverkauf mit oder ohne Makler: Vor- und Nachteile
Makler - ja oder nein? Wer eine Wohnung verkauft, muss sich entscheiden. Deshalb ist es wichtig, sich im ersten Schritt ein genaues Bild über beide Szenarien zu machen.
Einen professionellen Makler für den Verkauf Ihrer Immobilie zu engagieren, erspart Ihnen viel Arbeit, Zeit und Stress. Know-how, Expertise sowie Orts- und Marktkenntnis eines Experten sorgen erfahrungsgemäß dafür, dass Sie Ihre Wohnung schneller und besser verkaufen.
Beim Verkauf von Immobilien kommen viele Fragen auf, die nur Fachleute beantworten können. Wenn Sie einen Immobilienmakler beauftragen, steht dieser Ihnen jederzeit in allen Belangen rund um Ihre Wohnung beratend zur Seite.
Ein weiterer, besonderer Vorteil eines Maklers? Kostenlos und unverbindlich führt er eine professionelle, genaue und objektive Wertermittlung Ihrer Wohnung durch.
Private Verkäufer verfügen dagegen in der Regel selten über die nötigen Qualifikationen, um eine Immobilienbewertung vorzunehmen: Also müssen sie einen zertifizierten Sachverständigen beauftragen, der ihnen kostenpflichtig ein Verkehrswertgutachten erstellt. Alternativ nutzen viele private Verkäufer Bewertungstools aus dem Internet, die jedoch nur oberflächliche, ungenaue und dementsprechend unbrauchbare Ergebnisse liefern.
Außerdem beherrscht ein seriöser Immobilienmakler die Kunst der Vermarktung und des Verkaufs von Immobilien: Mit effektiven Maßnahmen platziert er Ihre Wohnung am Markt und führt mit großem Geschick Verkaufsgespräche und Verhandlungen. Dank seiner zahlreichen Kontakte zu kaufkräftigen Interessenten schafft er es in vielen Fällen auch, Immobilien direkt zu vermitteln.
Ein Makler sorgt zudem für mehr Sicherheit: Er selektiert und überprüft vorab die Bewerber und lädt nur qualifizierte Anwärter zu den Besichtigungen ein. Selbstverständlich übernimmt er auch die umfassende Bonitätsprüfung des zukünftigen Eigentümers. So können Sie sicher sein, dass der Verkauf nicht an der mangelnden Qualifizierung des Käufers scheitert!
Den passenden Käufer für Ihre Wohnung zu finden, erfordert also große Fachkenntnis und Erfahrung. Laien mit wenig Kenntnissen der Immobilienwirtschaft raten wir deshalb dringend vom privaten Verkauf ab!
Denn das Risiko ist immens, aus Unwissenheit eine Reihe von folgenschweren Fehlern zu begehen: So kommt es häufig vor, dass private Verkäufer ihre Wohnung weit unter Wert verkaufen oder der Wohnungsverkauf an unrealistisch hohen Preisvorstellungen scheitert.
Außerdem dauert der private Verkauf meistens deutlich länger. Denn oft gestaltet sich der Verlauf schwieriger und holpriger, was zu einer starken Verzögerung führen kann. Gerade beim Verkauf einer Wohnung sind viele Besonderheiten zu beachten, die ein hohes Maß an Kompetenz und Fachwissen erfordern.
So müssen Sie beispielsweise beim Verkauf einer vermieteten Wohnung spezielle Dokumente zusammenstellen, deutlich mehr Zeit einplanen sowie viele Eigenheiten berücksichtigen. Wohnen Mieter in Ihrem Objekt? In diesem Fall sollten Sie wissen, dass existierende Mietverträge ihre Gültigkeit behalten und der neue Eigentümer diese Rechte und Pflichten als Vermieter übernimmt. Auch müssen Sie daran denken, dass es sich bei einer Wohnung um einen Teil des Gemeinschaftseigentums eines Mietshauses handelt.
Bevor Sie also verkaufen, benötigen Sie in der Regel die Zustimmung des Verwalters, welche nur in schwerwiegenden Fällen einem Verkauf nicht zustimmt. Aufgrund dieser vielen Fallstricke ist die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen und seriösen Immobilienmakler zu empfehlen.
Viele Privatverkäufer entscheiden sich gegen einen Immobilienmakler, weil sie die Kosten scheuen. Dieser "Nachteil" ist genau betrachtet gar keiner: Denn zum einen erzielt ein Profi in der Regel weit höhere Preise. Zum anderen kommen auch auf einen Privatverkäufer viele Kosten, z.B. für die Immobilienbewertung und Annoncen, zu.
Die Maklercourtage müssen sich seit Ende 2021 Käufer und Verkäufer teilen. Was viele jedoch dabei vergessen: Die Zahlung der Provision an den Immobilienmakler ist mit der Protokollierung des Kaufvertrages bei dem jeweiligen Notar fällig und es werden keine Vorauszahlungen verlangt.