Wem gehören die Rechte an den erstellten Lichtbildern?
Das Urheberrecht sieht vor, dass der Urheber eines Fotos (Lichtbilds) bzw. eines Lichtbildwerks, welches von seiner Kreativität und die darin investierte Arbeit über das eines Fotos hochwertiger ist, immer der Fotograf selbst ist. Somit genießt dieser Urheberschutz.
Der Auftragnehmer beim Verkauf einer Immobilie ist die Develo Immobilien GmbH, welche den Auftraggeber bzw. Arbeitgeber der Person darstellt, die für die Erstellung und Nachbearbeitung der Lichtbilder / Lichtbildwerke zuständig ist.
Somit gehören alle Rechte an den erstellten Lichtbildern dem zuständigen Fotografen, ersatzweise Develo Immobilien. Eine Übertragung der Rechte auf eine andere Person ist per Gesetz in Deutschland nicht möglich.