Der Energieausweis

Wann benötigt man einen Energieausweis?

Der Energieausweis ermöglicht den direkten Vergleich zum Energiebedarf bzw. Energieverbrauch unterschiedlicher Immobilien. Hierdurch wird es möglich, die möglichen Heizkosten und Warmwasserkosten abzuschätzen. Durch den Energieausweis wird der energetische Zustand des jeweiligen Gebäudes bewertet. Auch kann dieser als Orientierungshilfe hinsichtlich einer energetischen Modernisierung dienen.

Dieses Dokument dient üblicherweise Mietern, Pächtern und Kaufinteressenten. Eine essenzielle Rolle spielt der Energieausweis dann, wenn eine Immobilie verkauft werden soll. Dieser muss spätestens bei der Vor-Ort-Besichtigung den Interessenten vorliegen bzw. vorgelegt werden. Es handelt sich um eine gesetzliche Pflichtvorgabe bei allen Wohngebäuden, welche seit 2009 in Kraft getreten ist. Nach dem Erwerb wird das Original oder die vorliegende Kopie in digitaler oder physischer Form an den neuen Eigentümer übergeben.

Bestandteile eines Energieausweises

Die erste Seite stellt allgemeine Informationen und Daten zum bewerteten Objekt dar, wie die Anschrift, das Baujahr und die Anzahl der Wohnungen. Auch findet man hier Aussagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und zum Lüftungskonzept. Hier wird auch aufgeführt, welches Berechnungsverfahren genutzt wurde (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis).

Ein der wichtigsten und prägnantesten Bestandteile des Energieausweises ist das farbige Bandtacho, welches eine Farbskala von Grün nach Rot aufweist. Dieses befindet sich üblicherweise auf der zweiten oder dritten Seite. Auf dieser wird angezeigt, wie der Energiebedarf, bzw. der Energieverbrauch des Gebäudes klassifiziert wird. Dies erfolgt durch die Angabe von Effizienzklassen. Energieeffizienzklassen gehen von A+ (bestmöglich) bis H (schlechteste Energieeffizienzklasse).
Die Energieeffizienzklassen haben am 01.05.2014 Einzug in alle ab diesem Datum erstellten Energieausweise gefunden, da ab diesem Datum die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft getreten ist. Ausschlaggebend für die Einordnung in der Farbskala und Effizienzklasse ist der Endenergiekennwert des Gebäudes. Im Vergleich hierzu ist der Primärenergiekennwert rein informativer Natur und hat keinen Einfluss auf die Effizienzklasse.

Auf Seite vier des Energieausweises können Vorschläge für eine energetische Modernisierung der Immobilie enthalten sein. Seite fünf führt mögliche Erläuterungen auf.

Was lässt der Energieausweis nicht zu?

Obwohl 2014 eine Anpassung des Energieausweises erfolgt ist, lässt dieser immer noch keinen Rückschluss bezüglich der Nebenkosten zu. Es ist nicht möglich, anhand der Angaben zu sagen, wie hoch die zu erwartenden Energiekosten sein werden.
Der Kostenunterschied der unterschiedlichen Energieträger wird nicht berücksichtigt.

Wo erhalte ich einen Energieausweis?

Es gibt mehrere Möglichkeiten an einen Energieausweis zu kommen, falls dieser nicht in aktuell gültiger Form vorliegen sollte. Diese sind:
  • Hausverwaltung oder Eigentümer (bei Mietobjekten)
  • Schornsteinfeger oder Energieberater
  • Immobilienmakler (fordert für den Eigentümer an)
  • Online Tools (nur dann, wenn man die exakten abgefragten Werte kennt)
Beim Verkauf durch einen Immobilienmakler kann dieser den Energieausweis bei den ersten beiden Punkten für Sie anfordern. Sollte dieser erstellt werden müssen, weil z. B. keiner auffindbar oder die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist, fallen hierfür Kosten an, die der Immobilieneigentümer zu tragen hat.

Im Falle einer vorhandenen Hausverwaltung ist diese für das Anfordern eines gültigen Energieausweises zuständig, sowie für die Herausgabe an den zuständigen Immobilienmakler bei Vorlage einer Vollmacht.

Sollte sich der Eigentümer dazu entscheiden den Energieausweis selbst mit der Zuhilfenahme eines Online Tools zu erstellen, sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber für die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben verantwortlich ist. Bei Falschangaben droht ein Bußgeld. Dieses kann bis zu einer Höhe von 15.000,00 EUR betragen.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?

Beim Verbrauchsausweis wird die Effizienz eines Gebäudes anhand des gemessenen Energieverbrauchs berechnet. Hierfür benötigt man die Abrechnungen der letzten drei Jahre, da Heiz- und Warmwasserverbrauch eben dieser hier einfließen.

Der Bedarfsausweis benötigt für seine Erstellung Daten, welche sich aus der Gebäudetechnik ergeben.
Dieser wird in den folgenden Fällen benötigt:
  • Neubauten - Hier liegen keine Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vor.
  • Wohnhäuser mit mehr als vier Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut wurden, da hier nicht die Wärmeschutzverordnung galt.
  • nachträgliches Dämmen der Fassade oder wenn mehr als 10 Prozent der Fläche eines Außenbauteils erneuert wurden. Auch hier liegen keine Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vor.
Die Bewertungen beider Energieausweistypen können für dasselbe Gebäude unterschiedlich ausfallen.

Mit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im November 2020 müssen neben den Energiekennwerten auch die konkreten CO₂-Emissionen von Gebäuden im Energieausweis angeben werden.

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Diese Frage kann man pauschal nicht beantworten. Ausschlaggebende Faktoren sind hier, die Art und Weise, wie solch ein Energieausweis durchgeführt wird (Online, Vor-Ort-Termin oder auf reiner Datenbasis), ob es sich dabei um einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis handelt und wie groß die Immobilie ist, bzw. wie viele Wohneinheiten vorhanden sind.

Die Kosten können zwischen 100,00 EUR und mehreren Hundert oder sogar Tausend EUR betragen, in der Regel belaufen sich diese selten über 200,00 EUR bei typischen Ein- oder Mehrfamilienhäusern.

Der Eigentümer sollte immer zuerst nachfragen oder mitgeteilt bekommen, mit welchen Kosten er für das jeweilige Objekt zu rechnen hat.

Wie lange ist der Energieausweis gültig?

Energieausweise sind 10 Jahre lang gültig und müssen dann neu erstellt werden. Sollte ein älterer Energieausweis kein Gültigkeitsdatum enthalten, so ist dieser seit dem 01.11.2014 ungültig und muss erneuert werden.

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