Weitere Faktoren für Abschläge und Zuschläge sowie Basis für die Kalkulation können auch sein:
Die zu berücksichtigen Faktoren unterscheiden sich, je nachdem, ob man Grundstücke oder Immobilien bewerten möchte.
Da der Vergleichswert sich realistisch am Verkehrswert (der erwartete Marktpreis) der Immobilie bzw. an dem des Grundstücks orientiert, vermittelt dieser auch einen realistischen Kaufpreis. Bei freistehenden Einfamilienhäusern ist das Vergleichswertverfahren eher selten anwendbar, da oftmals keine gute Vergleichsbasis vorliegt.
Die Ermittlung des Vergleichswerts ist im Bewertungsgesetz (BewG) und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV § 15 und § 16) rechtlich geregelt.