Ein Mehrfamilienhaus wird über Teilungserklärung und Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz in einzelne Einheiten aufgeteilt. Investoren bieten wir eine umfassende Beratung bei der Aufteilung von Immobilien in Wohneigentum nach dem Wohneigentumsgesetz (WEG). Ein Beispiel aus unserer Praxis: In Kronberg haben wir die Aufteilung eines Mehrfamilienhauses mit zehn vermieteten Einheiten begleitet, von der Abgeschlossenheitsbescheinigung über die notarielle Teilungserklärung samt Gemeinschaftsordnung bis zur Bildung der Erhaltungsrücklage für die neue Eigentümergemeinschaft. Wichtig für die Verkaufsplanung: Bei der Umwandlung vermieteter Wohnungen erhalten die Mieter ein gesetzliches Vorkaufsrecht, und Erwerber müssen die Kündigungssperrfrist nach § 577a BGB einplanen. Beides beeinflusst den Abverkauf und die Kalkulation von Kapitalanlegern, deshalb klären wir genau diese Punkte, bevor die erste Einheit in den Verkauf geht. Unsere Ankaufs- und Beratungskriterien für Investoren finden Sie im
Investmentprofil.